Wie werde ich Jäger ?
In Rheinland-Pfalz ist die Jägerprüfung
grundsätzlich in dem Landkreis abzulegen, in dem der Prüfling
seinen Hauptwohnsitz hat. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen
möglich. Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer eine
theoretische und praktische Ausbildung von mindestens einjähriger
Dauer bei einem bestätigten Lehrherrn nachweisen kann. Das Ausbildungsjahr
soll möglichst mit dem Jagdjahr (1. April bis 31. März) übereinstimmen.
Jede untere Jagdbehörde und jeder örtlich zuständige Kreisjagdmeister kann
in der Regel Auskunft darüber geben, welche Jäger/innen
als „Lehrherr“ anerkannt bzw. bestätigt sind.
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht
18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt
werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung,
wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder
einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ist. Der Jugendjagdschein
berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Sobald der
Jugendliche volljährig – d.h. 18 Jahre alt – ist, besteht ohne
weitere Prüfung Anspruch auf die Erteilung eines regulären
Jagdscheins.
Im Allgemeinen ist es üblich, dass die Kreisgruppe des Landesjagdverbandes
Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) für die Jagdscheinanwärter eine
theoretische Ausbildung anbietet. Einige Kreisgruppen offerieren sogar
eine umfangreiche Ganzjahresbetreuung (z.B. wöchentlich stattfindende
Unterrichtsabende, regelmäßige Betreuung beim Schießunterricht
etc.) an. Informationen erteilen die Kreisgruppenvorsitzenden oder
die in fast allen Kreisgruppen benannten „Beauftragten für
junge Jäger“ (BJJ).
Weiter Auskünfte können eingeholt werden beim:
Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.
Fasanerie
55453 Gensingen sss
Tel.: 06727/12 85
Telefax: 06727/88 99 |