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Wie werde ich Jäger ?

 

In Rheinland-Pfalz ist die Jägerprüfung grundsätzlich in dem Landkreis abzulegen, in dem der Prüfling seinen Hauptwohnsitz hat. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer eine theoretische und praktische Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer bei einem bestätigten Lehrherrn nachweisen kann. Das Ausbildungsjahr soll möglichst mit dem Jagdjahr (1. April bis 31. März) übereinstimmen. Jede untere Jagdbehörde und jeder örtlich zuständige Kreisjagdmeister kann in der Regel Auskunft darüber geben, welche Jäger/innen als „Lehrherr“ anerkannt bzw. bestätigt sind.

 

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ist. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Sobald der Jugendliche volljährig – d.h. 18 Jahre alt – ist, besteht ohne weitere Prüfung Anspruch auf die Erteilung eines regulären Jagdscheins.

 

Im Allgemeinen ist es üblich, dass die Kreisgruppe des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) für die Jagdscheinanwärter eine theoretische Ausbildung anbietet. Einige Kreisgruppen offerieren sogar eine umfangreiche Ganzjahresbetreuung (z.B. wöchentlich stattfindende Unterrichtsabende, regelmäßige Betreuung beim Schießunterricht etc.) an. Informationen erteilen die Kreisgruppenvorsitzenden oder die in fast allen Kreisgruppen benannten „Beauftragten für junge Jäger“ (BJJ).

 

Weiter Auskünfte können eingeholt werden beim:

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.
Fasanerie
55453 Gensingen sss
Tel.: 06727/12 85
Telefax: 06727/88 99

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